1. Verantwortliche Stelle
Maximiliane Hoppe
Erlenstraße 1
42283 Wuppertal
0178-5314895
maxie@hebammeimtal.com
2. Zweck der Datenverarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der
Durchführung der hebammenspezifischen Betreuung. Dies umfasst insbesondere:
• Beratung und Hilfe bei Beschwerden
• Wochenbettbetreuung
• Dokumentation des Behandlungsverlaufs
• Abrechnung mit Krankenkassen oder privat
3. Art der verarbeiteten Daten
Es werden insbesondere folgende Daten erhoben und verarbeitet:
Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten), Gesundheitsdaten (Anamnese, Befunde,
Schwangerschaftsverlauf, Geburtsverlauf, Wochenbettverlauf), Abrechnungsdaten
Diese Daten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten).
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von:
• Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung (Vertragserfüllung)
• Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Verarbeitung von Gesundheitsdaten zur medizinischen Versorgung)
• § 630f BGB (Dokumentationspflicht im Behandlungsverhältnis)
5. Abrechnung und Weitergabe von Daten
Ihre Daten werden nur weitergegeben, soweit dies erforderlich ist, insbesondere an:
• Ihre Krankenkasse zur Abrechnung
• behandelnde Ärztinnen/Ärzte (nur mit Ihrer Einwilligung oder bei medizinischer Notwendigkeit)
• ggf. weitere an der Versorgung beteiligte Fachpersonen (z.B andere Hebammen bei Vertretung)
Die Abrechnung erfolgt über gesetzliche und private Krankenkassen, sowie Selbstzahlerinnen mittels
Hebamio. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.
6. Speicherung und Aufbewahrung
Ihre Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
In der Regel beträgt diese Frist mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung, sofern keine
längeren gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
7. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf:
• Auskunft über Ihre gespeicherten Daten
• Berichtigung unrichtiger Daten
• Löschung Ihrer Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
• Einschränkung der Verarbeitung
• Datenübertragbarkeit
• Widerspruch gegen die Verarbeitung
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
8. Freiwilligkeit der Bereitstellung
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist für die Durchführung der Betreuung erforderlich. Ohne diese Daten
kann eine ordnungsgemäße Betreuung nicht erfolgen.
9. Datensicherheit
Ihre Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem
Zugriff geschützt.
10. Kommunikation
Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch oder – sofern von Ihnen gewünscht – über digitale
Kommunikationsmittel erfolgen.
11. Widerruf von Einwilligungen
Soweit eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt wurde, kann diese jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen werden.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.